Hikari Impact 2026
Voranmeldung: Hikari Impact
Wir freuen uns darauf, Dich beim Hikari Impact 2026 begrüßen zu dürfen.
Fülle folgendes Formular aus, um Deine Registrierung abzuschließen.
Um herauszufinden welche Startnummern noch frei sind, überprüfe bitte die Grafik direkt unter dem Formular.
Die Grafik wird nicht in Echtzeit aktualisiert, es kann also sein dass es etwas dauert bis die von Dir reservierte Startnummer aus der Grafik verschwindet.
Wird keine Wunsch-Startnummer ausgewählt, so weisen wir automatisch eine zu.
Wenn Du mit mehr als einem Auto anreisen möchtest, kontaktiere bitte unser Team für bessere Planbarkeit.
Wir erlauben ausdrücklich nur die Einfahrt Japanischer Marken, mit extrem limitiertem Fremdmarken-Anteil.
Wenn Du Dich mit einer Fremdmarke anmeldest, wird deine Anmeldung eventuell abgelehnt.
Die Anzahl der möglichen Fremdmarken ist abhängig von der Gesamtzahl der Teilnehmer.
Dein Fahrzeug muss im Deutschen Straßenverkehr zugelassen und TÜV Konform sein, außer Du stellst es auf einem Trailer aus.
Preisliste:
Einfahrt Fahrzeug: 25€
Pavillion bis 3x3: 10€
Einfahrt Wohnanhänger/Wohnmobil: 50€
Fußgänger zahlen bei uns keinen Eintritt.
Abmeldung/Änderung Deiner Anmeldung:
Wenn Du Daten ändern oder Dich abmelden möchtest, kontaktiere bitte unser Team über Social Media oder info@hikariimpact.de
Unser Veranstaltungsregelwerk, welchem Du bei der Registrierung zustimmst
Klick Bitte hier, um das Veranstaltungs-Regelwerk zu lesen
Artikel 1 – Allgemeine HaftungsfragenSie nehmen auf eigene Gefahr und freiwillig an der Veranstaltung und ihren Angeboten teil. Ich hafte als Fahrzeughalter selbst – sowohl für mein eigenes Fahrzeug, mit dem ich am Treffen teilnehme, als auch für Schäden, die durch mein Handeln oder das Handeln der in meinem Fahrzeug mitgereisten Begleitpersonen an anderen Fahrzeugen bzw. Sachgut entstehen. Der Unterzeichner bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift vom Inhalt des vorliegenden Haftungsverzichtes Kenntnis genommen und diesen ausdrücklich anerkannt zu haben. Artikel 2 – StraßenverkehrsrechtSowohl auf dem Gelände, als auch bei Aktivitäten außerhalb des Event-Areals unterliege ich als Teilnehmer den allgemein geltenden Verkehrsregeln. Die Teilnahme an der Veranstaltung entbindet nicht von geltenden Regelungen der StVO, StVZO oder FZV. Artikel 3 – Schadensereignisse, Straftaten und sonstige VergehenEs gelten auch innerhalb des Veranstaltungsgeländes alle gesetzlichen Regelungen unserer Gesellschaft (Strafgesetz, Strafprozessordnung, Zivilrecht, Jedermannsrechte) als bindend. Sollten Schadensereignisse an Fahrzeugen oder Sachgut eintreten, regeln die Schadensparteien das untereinander. Der Veranstalter ist durch diesen Haftungsausschluss von jeder Mithaftung bei Schadensfällen befreit, die nicht durch sein Handeln oder Wirken herbeigeführt wurden. Bei strafrechtlicher Relevanz von Ereignissen wird der Veranstalter die Polizei und Ordnungsbehörden zu Hilfe rufen und eng mit den verantwortlichen Stellen zusammenarbeiten, um die Sachlage zu klären. Aus den Ermittlungsergebnissen einer strafrechtsrelevanten oder zivilrechtlichen Sachlage können disziplinarische Konsequenzen für den Verursacher auch von Veranstalterseite erwachsen. Der Veranstalter hat das Hausrecht auf dem Platz. Hierbei können besondere spezifische Regeln für das Miteinander gelten. Das ORGA-Team des Veranstalters ist innerhalb des Eventgeländes weisungsbefugt. ORGA-Mitglieder können sich ausweisen. Artikel 4 – Medizinische VersorgungDer Veranstalter informiert alle Teilnehmer vor und während der Veranstaltung über Notfallmaßnahmen. Am Einlass wird ein kleines Kontingent an Medikamenten und Verbandmaterial vorgehalten, um eine Erstversorgung zu gewährleisten. Notrufnummern werden bekannt gemacht. Artikel 5 – Rechtsrahmen der VeranstaltungDie Veranstaltung ist bei allen relevanten lokalen Behörden angemeldet. Verantwortliche Ordnungsbehörde ist die Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg sowie das Polizeipräsidium Wittenberg. Von diesen und anderen Behörden kann es im Rahmen der Veranstaltung zu Kontrollen kommen (z. B. Gesundheitsamt, Polizeikontrollen, Ordnungsamt). Den Mitarbeitern dieser Kontrollinstanzen und ihren Anweisungen ist, nachdem sie sich als solche ausgewiesen haben, vollumfänglich Folge zu leisten. Artikel 6 – Bildrechte, Bildhaftung und DatenschutzMit der Unterschrift unter dieses Dokument verpflichtet sich der Teilnehmer im Gewinnfall einer Trophäe oder eines Sachpreises dazu, im Anschluss an die Preisübergabe für einige Siegerfotos zur Verfügung zu stehen, die dem Nachweis gegenüber unseren Sponsoren und der Verbreitung über die Medien dienen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer an ihn übermittelten persönlichen Daten nur teilweise im Rahmen der gebotenen Notwendigkeit im Web zu veröffentlichen (z. B. Anmeldeliste des Events, Siegerliste nach der Veranstaltung). Weitergabe der erhaltenen Daten von Teilnehmern an Dritte (z. B. Werbefirmen, Marktforschung) bleibt vollends ausgeschlossen. Artikel 7 – Bedürfnisangebote (Strom, Wasser, Abwasser)Für die Nutzung von Strom & Wasser (Duschen, WC) zahlen Gäste der Veranstaltung nicht noch mal extra. Wir bitten euch, keinen Strom/Wasser zu verschwenden, da der Veranstalter die Kosten tilgt. Eine funktionierende und störungsfreie Zuleitung zum Stromanschluss führt der Teilnehmer selbst mit und trägt für deren Einsatz die Verantwortung. Das Angebot für Strom ist endlich und von vorhandenen, leider begrenzten Kapazitäten abhängig. Die Toiletten sind 24 h täglich nutzbar, Duschen ist in auf dem Gelände bekannt gegebenen, noch nicht vordefinierten Zeiträumen möglich. Die Entsorgung von mitgeführten Abwassercontainern in Wohnmobilen und Anhängern darf nicht auf oder im Umfeld des Veranstaltungsgeländes erfolgen. Artikel 8 – TiereMitgeführte Tiere sind innerhalb der Veranstaltung anzuleinen oder in einem Käfig zu halten, der dem Tier die Flucht verhindert, sie gleichermaßen aber auch vor dem Zugriff Unbefugter schützt. Das Tier ist zu keiner Zeit unbeaufsichtigt zu lassen. Bei bestimmten Hunderassen gelten die für Sachsen-Anhalt gebotenen Sonderregelungen (z. B. Kampfhunde). Die für das Tier gebotene Sorgfaltspflicht obliegt allein dem Halter. Der Veranstalter ist frei von jeder Verantwortung. Falls Unterstützung von Nöten ist, kann alles Notwendige beim Einlass erfragt werden. Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind sofort durch den Halter zu beseitigen. Artikel 9 – Ruhestörung, Akustik, NachtruheAb 23:00 Uhr hat jeder Teilnehmer dafür zu sorgen, dass der vom Event ausgehende Lärm auf ein für die Anwohner erträgliches Maß begrenzt wird. Ausgenommen hiervon sind der DJ sowie eventuelle Programmpunkte, welche durch den Veranstalter genehmigt sind. Drehzahlorgeln, Aufheulen lassen der Motoren oder laute Musikanlagen sollten im Sinne eines guten Miteinanders mit den Einwohnern des Gastgeberortes auch außerhalb des Geländes unterlassen werden. Artikel 10 – VerhaltenscodexWenn Sie mitbekommen, dass einer Ihrer Freunde oder Familienmitglieder Probleme mit anderen Gästen hat oder bekommt, sind Sie angehalten, deeskalierend auf die Auseinandersetzung zu wirken. Versuchen Sie in Konfliktsituationen die Stimmung zu entschärfen und die Streitparteien zu trennen. Viele Teilnehmer mögen es nicht, wenn ihre Fahrzeuge von anderen einfach angefasst, berührt oder in anderer Weise vereinnahmt werden. Wenn Sie unsicher sind, wie und ob Sie an einem fremden Fahrzeug aktiv werden können, versuchen Sie, den Halter zu finden und fragen Sie ihn ggf. vorher. Bedenken Sie, dass Sie auf der Veranstaltung ständig von anderen Menschen gesehen und Ihr Verhalten entsprechend bewertet wird. Persönliche Gewohnheiten sollten nur derart ausgelebt werden, dass andere Gäste daran keinen Anstoß nehmen. Das gilt ganz besonders auch für die Sauberkeit in dem von Ihnen genutzten Bereich. Vor der Abreise bitten wir Sie, den von Ihnen für Club oder Fahrzeuge genutzten Bereich so sauber zu verlassen, wie Sie ihn bei der Ankunft vorgefunden haben. Artikel 11 – AbschlusserklärungNur korrekt und vollständig ausgefüllte Teilnahme-Erklärungen des Veranstalters – seien sie nun vorab heruntergeladen oder direkt am Einlass ausgestellt – berechtigen zur Teilnahme an der Veranstaltung. Lesen Sie sich die Regeln daher gut durch – mit der Unterschrift erkennen Sie an, sich innerhalb dieser Rahmenbedingungen auf der Veranstaltung zu verhalten. Wird die Unterschrift verweigert, ist eine Teilnahme nicht möglich. |
Hikari Impact
Where YOU take the spotlight.
Verbring ein unvergessliches Wochenende mit uns!
Auf dem Programm stehen unter anderem:
Fahrzeugbewertung
Live DJ
Einzigartige Veranstaltungskulisse
Grid Girls
Bühnenprogramm
Abschluss-Feuerwerk
Es mag unser erster Versuch eines Events sein, doch sind wir top motiviert und können garantieren, dass unser junges, dynamisches Team abliefern wird.
Die Location findest Du auf der Karte direkt unter diesem Text.
Location
Achtung: Der Weg über die Fähre ist NICHT für tiefergelegte Fahrzeuge zu empfehlen!
Eventleitung
Hier findest Du eine Auflistung der Verantwortlichen beim Hikari Impact 2026.
Martin Hentze - Veranstalter
Christian Baun - Orga Leitung & Platzanweiser
Marcus Wagner - Orga Leitung & Event Aufseher
Lars Hecksell - Orga Leitung & Leitung Nachtwache