Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung

Anmeldung:
Gaststättenunterrichtung (§ 4 GastG)
Erforderlich bei der Beantragung einer Gaststättenkonzession (wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt) 
Dauer: 8:45 bis 12:30 Uhr
Gebühr: 65 €
 

Lebensmittelhygieneschulung (§ 4 LMHV)
Pflicht für Personen ohne einschlägige Berufsausbildung und im Rahmen der Ausbildung bei der Kita gGmbH. 
Dauer: 9:50 bis 17:30 Uhr
Entgelt: 75 €
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Beides als Kombi (Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung): 
Dauer 8:45 bis 17:30 Uhr
Gebühr: 115 Euro

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Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung 

 

18. November 2026, 8:45 - 17:30 Uhr (MEZ)

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Industrie- und Handelskammer Trier 
Marion Moersch
Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier

Telefon 0651/9777-203; moersch@trier.ihk.de