Anmeldeformular zur Teilnahme am
BRANDENBURG-TAG
3.–5. September 2027 in Beelitz

 

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular korrekt aus. Der Vertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter/Vermieter kommt zustande, wenn nach Prüfung der gemachten Angaben eine Buchungsbestätigung erteilt oder eine Rechnung übersandt wird. Die Anmeldung ist bis zum 30.04.2027 möglich.

Kontaktdaten

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Rechnungsadresse (falls abweichend)

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Preiskategorie PREMIUM / Bühnenstandorte
(zzgl. 19% Mehrwertsteuer für 3 Tage, pro laufendem Meter)

Standzeiten PREMIUMSTANDORT: Freitag 18-01 Uhr, Samstag 10-01 Uhr, Sonntag 10-20 Uhr.
Als Premiumstandorte gelten Standorte, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Bühnen befinden.

PREMIUMSTANDORT Speisen und/oder Getränke - 450,00 €
PREMIUMSTANDORT Speisen oder Getränke Spezialitäten (Kaffee, Süßes, etc.) - 300,00 €

Preiskategorie PREMIUM / Bühnenstandorte
(zzgl. 19% Mehrwertsteuer für 2 Tage, pro laufendem Meter)

Standzeiten PREMIUMSTANDORT: Samstag 10-01 Uhr, Sonntag 10-20 Uhr.
Als Premiumstandorte gelten Standorte, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Bühnen befinden.

PREMIUMSTANDORT Speisen und/oder Getränke - 300,00 €
PREMIUMSTANDORT Speisen oder Getränke Spezialitäten (Kaffee, Süßes, etc.) - 200,00 €

Preiskategorie FESTGEBIET
(zzgl. 19% Mehrwertsteuer für 2 Tage, pro laufendem Meter)

Standzeiten FESTGEBIET: Samstag 10-19 Uhr, Sonntag 10-18 Uhr

FESTGEBIET Speisen und/oder Getränke - 200,00 €
FESTGEBIET Speisen oder Getränke Spezialitäten (Kaffee, Süßes, etc.) - 100,00 €
FESTGEBIET Anbieter regionaler Produkte (Verkauf geschlossener Produkte), Waren, Handelswaren aller Art - 50,00 €
FESTGEBIET Anbieter regionaler Produkte (Verkauf geschlossener Produkte und offener Produkte) - 75,00 €
FESTGEBIET Kunsthandwerk - 35,00 €
FESTGEBIET Verein/Ehrenamt (kein Verkauf/keine Verköstigung) - 10,00 €
FESTGEBIET Repräsentations-, Aktions-, Promotionsstand (kein Verkauf) - 200,00 €
FESTGEBIET Akteure Blaulichtbereich
FESTGEBIET Öffentliche Verwaltung
KOOPERATION pro agro
SPONSOREN
MEDIENKOOPERATION

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Standgröße / Platzbedarf / Bauart

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Strom und Wasser (zzgl. 19% Mehrwertsteuer)

Stromanschlüsse zwischen Verkaufsstand und Stromanschlusskasten müssen selbstständig hergestellt werden. Es werden nur die jeweiligen Anschlüsse zur Verfügung gestellt. Schlauch, Verlängerungskabel, Stromverteiler und ähnliches sind vom Standflächennutzer selbst zu stellen.

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Müllentsorgung (zzgl. 19% Mehrwertsteuer)

Der Standbetreiber ist für die ordnungsgemäße Müllentsorgung an seinem Stand verantwortlich und hat hierfür eigene Abfallbehälter bereitzustellen. Zusätzlich stellt der Veranstalter eine zentrale Sammelstelle für die Entsorgung der anfallenden Abfälle zur Verfügung. Für die Nutzung der zentralen Müllentsorgung wird eine Entsorgungspauschale erhoben.

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Verkaufssortiment / Angebot / Aktionen

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Anmietung Leihstand

Der Veranstalter wird einen Generalauftrag an ein Zeltbau-Unternehmen vergeben. Der Standbetreiber hat die Möglichkeit, ein Zelt/eine Pagode oder einen Marktstand über den Veranstalter kostenpflichtig anzumieten. Bitte wählen Sie aus, ob Sie eine Ausstattung benötigen. Wir melden uns anschließend mit den verfügbaren Optionen und Konditionen bei Ihnen.

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Brandschutz/ Veranstaltungssicherheit

Materialien, aus denen die Dekorationen hergestellt sind, müssen schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder EN 13501-1) oder aus gehobeltem Holz sein. Kleinflächige Bast- und Strohmatten sowie Stoffe und Dekorationsteile lassen sich mit entsprechend zugelassenen Imprägniermitteln nachträglich durch Streichen oder Einsprühen schwer entflammbar machen. Für großflächige Dekorationselemente wie Seitenwände oder Dächer sind leicht brennbare Materialien wie Papier, Pappe und Schilfrohr aufgrund der hohen Brandgefahr grundsätzlich nicht zugelassen.

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Mehrwegkonzept

Die Ausgabe bzw. der Ausschank von Getränken und Lebensmitteln hat ausschließlich unter Verwendung des vom Veranstalter vorgegebenen Geschirrs, der vorgesehenen Becher und der hierfür zugelassenen Verpackungen zu erfolgen. Die Ausgabe und der Verkauf von Getränken und Speisen in bzw. aus Gläsern und Glas- und Plastikflaschen nicht gestattet. Die verbindlichen Vorgaben zu dem zu verwendenden Geschirr und den Verpackungen, insbesondere hinsichtlich Bezugsquelle, Ausführung, Bestellverfahren, Preisen, Pfandregelungen und zulässigen Alternativen, werden den Standbetreibern nach erfolgter Anmeldung und Zulassung mit den weiteren Veranstaltungsinformationen mitgeteilt.

Einverständniserklärung Mehrwegsystem: *
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Verbindliche Anmeldung

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