Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) soll Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang der Lieferkette vermeiden helfen und “die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten” stärken.
26. April 2023, 10:00 bis 11:30 Uhr
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Insbesondere die indirekt vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffenen Unternehmen stehen vor der Herausforderung Vereinbarungen und Zusagen gegenüber ihren direkt betroffenen Geschäftspartnern zu treffen. Das führt in der Regel dazu, ein eigenes Risikomanagement implementieren zu müssen bzgl. der eigenen Lieferketten, oder doch nicht?
Almuth Barkam, Rechtsanwältin bei Möllenhoff Rechtsanwälte, informiert zu den konkreten Anforderungen, die aus dem Gesetz für die kleinen und mittelständischen Unternehmen resultieren. Wie geht man mit angeforderten Vereinbarungen um? Welche Risiken bestehen? Und, wie weit steht man dann doch plötzlich selbst in der Verantwortung für eine eigene Risikoanalyse?
Die Veranstaltung vermittelt neben Grundkenntnissen zum LKSG, Informationen zu wesentlichen Informationsquellen, Umsetzungsmöglichkeiten und wichtigen Tools für die eigene Risikobewertung.
Sorgfaltspflichten: Auswirkungen für KMU
Verpflichtungserklärungen: Beispiele und der Umgang damit
Die eigene Risikoanalyse: Ein Beispiel
Verstöße und deren Konsequenzen
Für inhaltliche und organisatorische Rückfragen
Almuth Barkam
RechtsanwältinDoreen Weisheit
Wirtschaft